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Ohne den Fall beurteilen zu können - das Gericht wird nicht ohne Grund mit Freispruch geurteilt haben - wir leben hier in einem Rechtsstaat in dem zum Glück gilt "im Zweifel für den Angeklagten". Das mag zwar für die Betroffenen schmerzhaft sein, aber im Fall eines Fehlurteils hätte diese Straftat noch ein weiteres Opfer gefunden welches unschuldig im Gefängnis sitzt und dessen Leben ruiniert wurde.
Nächster Punkt, hatten wir eben schon in der Diskussion - in wiefern kannst du als Nahestehender den Fall objektiv beurteilen?
Mangel an Beweisen. Das Blut des Opfers (Zippi hatte eine seltene Blutgruppe) war in seinem Auto, das auf seinem Grundstück abgestellt war bzw sichergestellt wurde. Das Blut war genauer gesagt auf dem Rücksitz und im Kofferraum. Und die übrigen Mittäter haben alle in derselben Firma gearbeitet. Vor Gericht kannten sie sich natürlich nicht....
Einmal Onkelz - immer Onkelz!!
Ich habe die Gerichtsakten gewältzt und von einem Bekannten der Jurist ist durchsehen lassen. Er meinte: kein so tolles Urteil. Die Indizien sprachen eindeutig dafür das ER es war. Seinen Namen darf ich hier nicht nennen. Das wäre eine Verletzung seiner Grundrechte.
Jede Münze hat natürlich zwei Seiten: "im Zweifelsfall für den Angeklagten" ist durchaus in Ordnung. Leider werden dadurch aber auch viele Täter vor einer Strafe bewahrt.
Geändert von Neffe (08.02.2010 um 17:11 Uhr)
Einmal Onkelz - immer Onkelz!!
Aber auch hier zeigst du nur die Fakten auf die für ihn als Täter sprechen - das Gericht muss beide Seiten sehen - und genau das war mit der Frage nach der Objektivität gemeint. Kann sein das hier jemand schlecht gearbeitet hat (kennen sich nicht aber arbeiten in der selben Firma spricht nicht gerade für die Ermittlungsarbeit der Polizei)- vielleicht hat dem Gericht aber wirklich der Beweis gefehlt - du sprachst ja von Mittätern - wer war es denn dann von denen die in Frage kommen? Einfach alle in Frage kommenden einsperren?
Wie gesagt, ich kann den Fall nicht beurteilen - aber evtl. helfen dir ja diese Denkanstöße etwas.
Redundante Redundanz ist redundant.
Ich verstehe worauf du hinauswillst und es geht ja hier auch um eine sachliche Diskussion und nicht um Propagandamache. Fakt ist das Zippi vergewaltigt und dann verbrannt wurde. Es handelt sich um einen Haupttäter und mehrere sogenannte Mittäter. Sowas ist natürlich für einen Richter bzw ein Gericht auch nicht einfach.
Geändert von Neffe (08.02.2010 um 21:57 Uhr)
Einmal Onkelz - immer Onkelz!!
nunja da muss man auch unterscheiden. Bei einem Mord ist das oft so wenn die Person aber noch lebt ist es auch oft zensiert. Auserdem gibt es ja auch noch fälle wo die Personen unter Alkohol oder Drogenweinfluss stehen. Wenn sie soetwas nie getan hätten wenn sie keine Dorgen intus gehabt hätten, dann müssen sie mit dieser Schuld ein Leben lang leben. Das reicht schon und dafür ist das Gesetzt auch da.
-Don't panic-
-Experience tells me, that this is a very good time to panic-
Genau, den Anwalt dafür einsperren das er seinen Job gut getan hat? Der Verteidiger hat die Pflicht seinen Clienten so gut als irgendmöglich zu verteidigen - er ist der einzige den der Angeklagte auf seiner Seite hat. Wenn du faire Verfahren haben willst musst du so vorgehen - oder willst du jeden Verdächtigen einsperren und so tausende unschuldige im Gefängnis sitzen haben?
Lies dir mal das durch: http://www.sueddeutsche.de/panorama/791/502030/text/
Redundante Redundanz ist redundant.
In Leipzig war es 2008 der 8-jährige Mitja und 2009 die 9-jährige Michelle die vergewaltigt und ermordert wurden. Solche Dinge geschehen ja schon seit Jahren.
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Fair? Ich wurde mal wegen einer Schlägerei verurteilt. Ich wollte einen Anwalt haben, was vom Gericht mit der Begründung abgelehnt wurde, das es sowas nur bei "schweren" Straftaten gibt. Ich dachte alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich? Aber Kinderschänder bekommen einen Anwalt, den sie nicht mal bezahlen müssen.
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Kinderschänder sind wohl nur in seltenen Fällen pädophil, meist ist eine reine Machtangelegenheit, wohingegen 95 % der Pädophilen nicht "aktiv" werden.
So hab ich es mal einer Studie entnommen, hab aber leider keine Quellenangabe parat, und kann nichts über die Richtigkeit aussagen
Ein Richter bezieht sein Wissen ja nicht nur aus Schmierblättern.
Mit objektiv meine ich, wie schon geschrieben auch nicht 100 %, das geht nie. Anderes, viell. weniger aufwühlendes Bsp.: Denkt ihr, der Richter, der über die angeklagten Tierschützer in Österreich urteilt, sollte Jäger sein, oder würdet ihr dann nicht eher seine Unbefangenheit in Frage stellen?
@Bsp. von Neffe: Wenn der Täter trotz eindeutiger Beweise nicht verurteilt wurde, ist da sicher ein Fehler im System. MW stellt das aber nicht die Regel dar. Wir wollen hier ja nicht von Einzelfällen auf die Mehrheit schließen...
Und bitte editiere den Nachnamen des Opfers. Das ist der Familie gegenüber nämlich auch nicht fair!
Ich werde das mal editieren. Du hast recht. Aber ich sage dir, wenn du vor dem Grab stehst und gleichzeitig weisst, das der Täter um die Ecke wohnt, da wird dir ordentlich komisch zumute.
Einmal Onkelz - immer Onkelz!!
Ja es gab ein Strafverfahren. Ich habe mich mehr oder weniger selbst verteidigt. Der Richter ging über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus und das obwohl ich die Tat zugegeben habe. Es war aber nicht ganz so wie das "Opfer" es dargestellt hat.
600 Arbeitsstunden durfte ich machen für einen Fausthieb unters Kinn und die Drohung "ich mach dich alle".
Einmal Onkelz - immer Onkelz!!
Aus Wikipedia:
Zu jedem Zeitpunkt des Strafverfahrens, also im Vorverfahren (Ermittlungsverfahren), Zwischenverfahren und in der Hauptverhandlung und in jeder Instanz, hat der Beschuldigte das Recht, sich von einem Verteidiger vertreten zu lassen. Gemäß Art. 6 III lit. c EMRK, Art. 14 d IPBPR gehört dies zu den Grundsätzen eines fairen Verfahrens. Ab dem 1. Januar 2010 gilt § 140 I Nr. 4 StPO (neue Fassung). Danach ist ein Verteidiger zu bestellen, wenn Untersuchungshaft angeordnet wird. Auch in der Strafvollstreckung darf sich der Verurteilte rechtlichen Beistandes bedienen.
In so einem Fall wäre ich eine Instanz höher gegangen. Das kanns ja auch nicht sein :-/
Der Richter hat das damals damit begründet das ich a) nicht vorbestraft bin und das ich b) keine Haft oder sonstige schwere Strafe zu erwarten habe.
Einmal Onkelz - immer Onkelz!!
Immer dieses reißerische Thema.
Nein, keiner hat das Recht über Leben und Tod zu entscheiden, auch nicht der Mörder, der wird dann aber Bestraft, aber eben nicht mit Tod.
Außerdem ist das Thema viel zu Emotionalbelastet, ich weiß nicht, aber ist es schlimmer Kinder zu missbrauch als Erwachsene? Missbrauch bleibt Missbrauch und Mensch bleibt Mensch.
Subjektiv finde ich es natürlich schlimmer aber das sollte keine Rolle spielen.
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