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  1. #21
    Gesperrt Detlef ist zur Zeit noch ein unbeschriebenes Blatt
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    Standard AW: betäubungsloses Schlachten

    darf im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nur schlachten
    Wer Kaninchen allerdings nur für seinen persönlichen Gebrauch schlachtet, übt damit keine berufliche Tätigkeit aus und unterliegt somit nicht diesen gesetzlichen Bestimmungen.

    Klick?

  2. #22

    Standard AW: betäubungsloses Schlachten

    Zitat Zitat von Detlef Beitrag anzeigen
    Wer Kaninchen allerdings nur für seinen persönlichen Gebrauch schlachtet, übt damit keine berufliche Tätigkeit aus und unterliegt somit nicht diesen gesetzlichen Bestimmungen.

    Klick?
    Da macht nichts Klick.

    Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung

    § 4 Sachkunde

    (1) Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.

    Das gilt für alle Bürger! Es gibt kein privates Schlachten. Jeder Bürger (jeder!!!!) benötigt einen Sachkundenachweis!

    Und selbst wenn es nicht so wäre, greift § 4 TierSchG

    "(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. "

    § 4a

    (1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.
    "

    Es ist mind. eine Ordnungswidrigkeit, wenn er Tiere ohne Blutentzugs betäubt schlachtet.
    Geändert von gorillastrength (31.12.2009 um 14:51 Uhr)

  3. #23

    Standard AW: betäubungsloses Schlachten

    Zitat Zitat von cara92 Beitrag anzeigen
    Was kann man tun, wenn man jemanden kennt, der zu Hause Tiere ohne jegliche Betäubung ausbluten lässt? Der damit prahlt, auch schonmal mit der Gartenschere Kehlen durchtrennt hat? Der nachts besoffen 7 Kaninchen, 3 Hühner und ein paar Tauben auf diese Art und Weise abschlachtet, weil er nicht schlafen kann (und sich dabei ebenfalls seehr cool und männlich fühlt^^)?
    Betäubungsloses Schlachten ist ja verboten. Bringt es was, das Veterenäramt einzuschalten? Wobei das ja schlecht nachgewiesen werden kann... Oh man ich bin so ratlos :/

    Liebe Grüße
    Cara
    Cara, was hast du nun unternommen?
    Es sind nun fast 1,5 Monate ins Land gegangen.
    Ich befürchte nichts.......

  4. #24
    Moderator funkymunky befindet sich auf einem aufstrebenden Ast Benutzerbild von funkymunky
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    Standard AW: betäubungsloses Schlachten

    Zitat Zitat von gorillastrength Beitrag anzeigen
    Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
    1.
    ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet
    Jaja, wir kaufen uns frei von Tierversuchsbestrafung...
    Ich bremse auch für Pseudowissenschaften.

  5. #25

    Standard AW: betäubungsloses Schlachten

    Ich frage mich seit langer Zeit, wer oder was denn nun den Begriff "Betäubung" genau definiert...

    Zitat aus meinem Blog (Startseite):

    Dem wäre noch hinzuzufügen, dass die Elektrozange für Schweine (Rinder werden mit Bolzen "betäubt") eine Leistung von lediglich 360 Volt hat, während "Taser", die gegen Menschen eingesetzt werden, 50.000 Volt aufbringen.
    Wer einen solchen "Bodyshocker" schon mal abbekommen hat, kann davon berichten, dass er zwar gelähmt war, ansonsten jedoch bei vollem Bewusstsein blieb.
    Machen wir uns insofern doch einfach mal klar, dass JEDES elektrisch "betäubte" Schwein sein Ausbluten bis zum Herzstillstand voll und ganz miterlebt.
    Bevor ich mich jetzt mit Elektrotechnikern rumstreite, dass auch Ampere eine Rolle spielen, mache ich auf William Francis aufmerksam, der den elektrischen Stuhl überlebte und nicht für einen Moment sein Bewusstsein verlor.
    Wenn man diese Art der "Narkose" als "human" im Tierschutzgesetz verankert, sollte man sie folglich auch für menschliche Tiere im OP anwenden können.

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