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Was kann man tun, wenn man jemanden kennt, der zu Hause Tiere ohne jegliche Betäubung ausbluten lässt? Der damit prahlt, auch schonmal mit der Gartenschere Kehlen durchtrennt hat? Der nachts besoffen 7 Kaninchen, 3 Hühner und ein paar Tauben auf diese Art und Weise abschlachtet, weil er nicht schlafen kann (und sich dabei ebenfalls seehr cool und männlich fühlt^^)?
Betäubungsloses Schlachten ist ja verboten. Bringt es was, das Veterenäramt einzuschalten? Wobei das ja schlecht nachgewiesen werden kann... Oh man ich bin so ratlos :/
Liebe Grüße
Cara
Mh...ist das nicht laut Gesetz "Sachbeschädigung"? Wenn du einfach mal bei der Polizei nachfragst? Oder bei nem Tierarzt? Spwas würd mich auch mnal interessieren!
Aber leider wird man da wohl nicht so viel tun können, ist den meisten doch einfach egal! Dieses Ausbluten ist ja auch bei vielen Opferritualen in andren Ländern völlig normal! Macht mich sehr traurig, was du geschrieben hast!
Wenn wir schweigen, werden wir unangenehm
wenn wir reden, werden wir lächerlichHerta Müller
Ich hab auch grad gelesen, dass das betäubungslose Schlachten von Geflügel sogar per Gesetz erlaubt ist, wenn es eine häusliche Schlachtung ist und der Kopf des Tieres so schnell wie möglich komplett abgetrennt wird. Rechtfertigt aber noch nicht die Kaninchen.
Ich hab die besagte Person gestern kennengelernt, ich war mit Freunden feiern, und er ist gefahren. Wir waren dann hinterher bei McDonalds. Dann sind wir halt aufs Thema Tiere töten gekommen, weil die Jungs sich Burger reingezogen haben und ich Veganerin bin und ne Freundin ist Vegetarierin. Dann hat ein Kumpel von mir erzählt, dass es bei ihm morgen zwei Gänse zu Essen gibt, die er selber aufgezogen hat, im Sommer jeden Morgen auf die Wiese zum Grasen getrieben hat, und dann mit Betäubung usw geschlachtet hat, kann ich zwar natürlich nicht nachvollziehen, ist aber ok, ich mein ihm ist es wichtig, dass seine Tiere ein schönes Leben hatten und mit so wenig Leid wie möglich sterben. Dann haben die Jungs halt noch erzählt, dass besagte Person eben auf eine ein bisschen andere Art und Weise schlachtet, fanden das auch irgendwie lustig, und er saß da nur hat alles bestätigt und hat sich wie gesagt sehr toll dabei gefühlt. Ich gehe schon davon aus, dass das stimmt, sonst hätten sie es ja auch nicht erzählt. Vor allem, weil das Beispiel mit meinem Kumpel, der die Tiere gut hält, auch zeigt, dass man in der Clique auch nicht ausgelacht oder als schwach angesehen wird, wenn man den Tieren ein schönes Leben und einen möglichst leidarmen Tod ermöglicht. Dazu muss ich noch sagen, dass der Tierquäler völlig nüchtern war und alle anderen hatten auch nur wenig getrunken. Dh, dass das Ganze nur hochgeschaukelt wurde, wie das halt im besoffenen Zustand passiert, ist auch ausgeschlossen.Woher weißt du denn dass das stimmt?
Ich mache mir auch schon so meine Gedanken, ich denke auch, dass so jemand einfach a bissl krank im Kopf ist^^.
http://youtube.com/watch?v=vMLJi9efcFs
http://youtube.com/watch?v=Ud1cyJE5EPc
http://youtube.com/watch?v=FOGG_osOoVg
Ja, zeige ihn beim Ordnungsamt an (ggf. anonymen Anzeige).
In D darf nur schlachten wer eine Sachkundebescheinigung hat.
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschlv/index.html
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung
§ 4 Sachkunde
(1) Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
(2) Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.
§ 15 Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 ein Tier ruhigstellt, betäubt oder schlachtet.
Siehe auch hier, wenn die Tiere richtig leiden hat es strafrechtliche Relevanz.
Tierschutzgesetz
TierSchG
Zwölfter Abschnitt
Straf- und Bußgeldvorschriften
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier
a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
jaja das kenn ich nur allzugut . Das macht mich jedesmal richitg wütend. In der Schule wird einem dann salami unter die nase gehalten und einem erzählt wie qualvoll das tier wahrscheinlich gestorben ist, oder wenn man clementine ist wird einem dann gesagt : "OH die armen Käfer die bei der ernte gestorben sind!" Muss man lernen sowas zu ignorieren, ich hab dazu erst einmalgesagt "Besser als du, der sich da verwesende leichenteile in den Mund schiebt"
Komischer weise hat das aber auch erst angefangen seit ich veganerin bin. als ich früher vegetarierin war ist mir sowas nie passiert...
Niemand begeht einen größeren Fehler als jemand, der nichts tut, nur weil er meint wenig tun zu können.
Ja ich kenne das auch, mir ist das aber immer ziemlich egal, ich ekel mich auch nicht vo Fleisch und kann da problemlos drüber reden, was ich auch gleich am Anfang klargestellt hab. Es kamen ja am Anfang schon so Kommentare wie "Mhhh, lecker Fleisch" und "Guck mal, ich töte grad ein Tier". Aber wie gesagt, ich meinte dann eben, dass die labern können was sie wollen, dann war auch gut... Ich hab dann ein wirklich ernstes Gespräch mit meinem Kumpel, der die Tiere gut hält, geführt und dass ich das auch ok finde usw, und dann ist das eben so übergeschweift, wie gesagt, ich kenne dieses Ärgern, das wars in dem Fall nicht. Es war ein richtiges Gespräch zwischen zwei Bauern und ihren Schlachtmethoden. Und mit dem besoffen-Schlachten hat jemand anders angefangen, sprich der Tierquäler hat das auch schon vorher in einer "veganerfreien" Runde erzählt. Boah ich könnt mich immer noch so aufregen!
Wie gesagt, ich könnte mich aufregen, tu es aber nicht mehr ;).
Tut mir Leid wenn ich keine Ahnung habe wer oder was da zu benachrichtigen ist und keine Erfahrung, ob soetwas was bringt und deshalb hier nach Rat frage ;)
Es ist doch ein Freund von dir?
Nimm ihn beim nächsten Treffen einfach mal bei Seite und rede ganz offen mit ihm - sag ihm, dass dich das, was er erzählt hat sehr schockiert hat und das er sich mit seinem Verhalten strafbar macht.
Vielleicht hat er ja auch wirklich irgendwelche Probleme, die er auf diesem Wege zu verarbeiten versucht.
In der Regel gibt sich auch ein junger Mann nicht mehr ganz so cool, wenn er von seinen Freunden getrennt ist und man ganz ehrlich und offen mit ihm spricht - vielleicht hat er ja auch nur wirklich angegeben oder Unsinn geredet, der so nicht stimmt.
Das würde ich gerne machen, wenn es ein Freund von mir wäre... Aber ich hab den ja erst an dem Abend kennen gelernt, bzw nicht wirklich, er ist halt gefahren, ich hab aber den ganzen Abend nicht wirklich mit dem geredet... In der Discothek saß er die ganze Zeit nur rum und hat ne Fresse gezogen, und ich hab es halt doch eher vorgezogen, zu tanzen und Spaß zu haben. Echt ein bemitleidenswerter Mensch...
Ich hab allerdings keine Ahnung, wie er mit Nachnamen heißt geschweige denn wo er wohnt... Das müsste ich erstmal rauskriegen...
Der Freund von mir war ja der, der die Tiere gut aufzieht (Freilauf auf der Wiese usw) und mit Betäubung schlachtet^^.
Bedeutet jetzt das sich die Sache im Sande verläuft......?
Warum erzählst du uns dann so Horrorgeschichten?
Ein Anruf oder Mail an deinen Bekannten und du bekommst den Namen und die Adresse des Typen.
Dann noch eine Mail oder ein Brief an die Stadtverwaltung deiner Heimatstadt (oder direkt an das Ordnungsamt) und du hast vielleicht zig Tiere vor einem quallvollen Tod gerettet.
Wer schweigt, macht sich mitschuldig....
Hey,
ich sehe das genauso wie gorillastrength. Ich an deiner Stelle würde das Veterinäramt auf die Sache aufmerksam machen. Du weißt darüber Bescheid und kannst mit deinem Wissen Leben retten!!!Werd aktiv
Liebe Grüße,
Josy
Genau da liegt die gesetzliche Tücke begraben. Für rein private Zwecke gibt es für Kleintiere keine gesetzliche Schlachtverordnungen. Solange keiner die Leichen dieser Tiere verkauft, sondern selber nutzt, kann er sie metzeln wie er will. Da greift keine Tierschutzverordnung. Nur wenn er die Tiere aus reinen Sadismus heraus quälen würde, könnte dies angezeigt werden. Die Strafen sind aber auch dabei sehr gering.darf im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nur schlachten
Erzähl nicht so ein Unfug!
TierSchlV und TierSchG gelten für alle Bürger!
Sowas wie "rein private Zwecke" gibt es nicht. Auch für Hausschlachtung gilt eine "erforderliche Sachkunde", Fleischbeschau etc.
Hier kann nicht jeder machen was er will!
Das Tierschutzgesetz schützt nicht nur das Wohlbefinden des Tieres sondern auch dessen Leben. Nach § 17 Nr. 1 TierSchG wird das Töten von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren bewehrt. Ein vernünftiger Grund ist z. B. das Töten von Wirbeltieren zur Lebensmittelgewinnung oder im Rahmen waidgerechter Jagdausübung. Auch für ein unter Schmerzen leidendes Tier, das nicht mehr behandelt werden kann, ist ein vernünftiger Grund für die Tötung gegeben, um es von seinen Schmerzen zu erlösen. Das Merkblatt über den Inhalt tierschutzrelevanter Anzeigen enthält u. a. Hinweise zur Auslegung des vernünftigen Grundes i. S. des TierSchG.
Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat. Personen, die berufs- oder gewerbsmäßig töten, müssen hierfür einen formellen Sachkundenachweis erbringen. Außerdem darf ein Wirbeltier nur unter Betäubung getötet werden, in besonderen Ausnahmefällen nur unter Vermeidung von Schmerzen.
Literatur/Informationen:
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung
(Tierschutz-Schlachtverordnung – TierSchlV) vom 03. März 1997 (BGBl. I S. 405), zuletzt geändert durch Verordnung vom 13. April 2006 (BGBl. I S. 855)
http://www.ml.niedersachsen.de/maste...0_D0_I655.html
Dann suche doch mal irgend welche Bestimmungen für die Kaninchenschlachtung. Es gibt da keine, so die Tierleichen nicht vermarktet werden. Seit Jahrzehnten schlachten Privatleute Kaninchen ohne jegliche gesetzliche Aufsicht.
Bleibt mal locker, mit der Aussage habe ich nicht gesagt, dass es jetzt daran scheitert, dass ich den Namen nicht weiß^^.Ich hab allerdings keine Ahnung, wie er mit Nachnamen heißt geschweige denn wo er wohnt... Das müsste ich erstmal rauskriegen...
Nur weil es viele Menschen machen, wird es nicht legal....
§ 4 Sachkunde (1) gilt für alle Wirbeltiere.
Noch mal:
http://www.gesetze-im-internet.de/tierschlv/index.html
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung
§ 4 Sachkunde
(1) Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
(2) Einhufer, Wiederkäuer, Schweine, Kaninchen oder Geflügel darf im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nur schlachten oder im Zusammenhang hiermit ruhigstellen oder betäuben, wer im Besitz einer gültigen Bescheinigung der zuständigen Behörde oder der sonst nach Landesrecht beauftragten Stelle (zuständige Stelle) über seine Sachkunde (Sachkundebescheinigung) ist.
§ 15 Ordnungswidrigkeiten
(2) Ordnungswidrig im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b des Tierschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1.
entgegen § 4 Abs. 2 Satz 1 ein Tier ruhigstellt, betäubt oder schlachtet.
Wer Kaninchen allerdings nur für seinen persönlichen Gebrauch schlachtet, übt damit keine berufliche Tätigkeit aus und unterliegt somit nicht diesen gesetzlichen Bestimmungen.darf im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nur schlachten
Klick?
Da macht nichts Klick.
Verordnung zum Schutz von Tieren im Zusammenhang mit der Schlachtung oder Tötung
§ 4 Sachkunde
(1) Wer Tiere betreut, ruhigstellt, betäubt, schlachtet oder tötet, muß über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten (Sachkunde) verfügen.
Das gilt für alle Bürger! Es gibt kein privates Schlachten. Jeder Bürger (jeder!!!!) benötigt einen Sachkundenachweis!
Und selbst wenn es nicht so wäre, greift § 4 TierSchG
"(1) Ein Wirbeltier darf nur unter Betäubung oder sonst, soweit nach den gegebenen Umständen zumutbar, nur unter Vermeidung von Schmerzen getötet werden. "
§ 4a
(1) Ein warmblütiges Tier darf nur geschlachtet werden, wenn es vor Beginn des Blutentzugs betäubt worden ist.
"
Es ist mind. eine Ordnungswidrigkeit, wenn er Tiere ohne Blutentzugs betäubt schlachtet.
Geändert von gorillastrength (31.12.2009 um 14:51 Uhr)
Ich frage mich seit langer Zeit, wer oder was denn nun den Begriff "Betäubung" genau definiert...
Zitat aus meinem Blog (Startseite):
Dem wäre noch hinzuzufügen, dass die Elektrozange für Schweine (Rinder werden mit Bolzen "betäubt") eine Leistung von lediglich 360 Volt hat, während "Taser", die gegen Menschen eingesetzt werden, 50.000 Volt aufbringen.
Wer einen solchen "Bodyshocker" schon mal abbekommen hat, kann davon berichten, dass er zwar gelähmt war, ansonsten jedoch bei vollem Bewusstsein blieb.
Machen wir uns insofern doch einfach mal klar, dass JEDES elektrisch "betäubte" Schwein sein Ausbluten bis zum Herzstillstand voll und ganz miterlebt.
Bevor ich mich jetzt mit Elektrotechnikern rumstreite, dass auch Ampere eine Rolle spielen, mache ich auf William Francis aufmerksam, der den elektrischen Stuhl überlebte und nicht für einen Moment sein Bewusstsein verlor.
Wenn man diese Art der "Narkose" als "human" im Tierschutzgesetz verankert, sollte man sie folglich auch für menschliche Tiere im OP anwenden können.
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