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EU-Todesstrafe
Mit dem Vertrag von Lissabon wird die EU-Grundrechtscharta ("Charta der Grundrechte der Europäischen Union") rechtsverbindlich.
Im Artikel 2 dieser Grundrechtscharta steht:
(2) Niemand darf zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden.
Das Problem liegt im "Kleingedruckten", in den sogenannten Erläuterungen zur Grundrechtscharta.
Da steht:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung des Artikels betrachtet“,
wenn es erforderlich ist,
"einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
Die zweite Ausnahme, wann die Todesstrafe verhängt werden darf:
"Für Taten in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr."
Warum wurden diese Textstellen 2007 wieder in die Erläuterungen aufgenommen?
Der Vertrag von Lissabon
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo...n-lissabon.pdf
Die Stellung der EU-Grundrechtscharta wird in Artikel 6 des Lissabonner Vertrages festgelegt:
"ARTIKEL 6
(1) Die Union erkennt die Rechte, Freiheiten und Grundsätze an, die in der Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 7. Dezember 2000 in der am 12. Dezember 2007 in Straßburg angepassten Fassung niedergelegt sind; die Charta der Grundrechte und die Verträge sind rechtlich gleichrangig.
EU-Charta der Grundrechte
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...01:0016:DE:PDF
Zitat aus der Präambel der EU-Grundrechtscharta zur Stellung der Erläuterungen:
In diesem Zusammenhang erfolgt die Auslegung der Charta durch die Gerichte der Union und der Mitgliedstaaten unter gebührender Berücksichtigung der Erläuterungen, die unter der Leitung des Präsidiums des Konvents zur Ausarbeitung der Charta formuliert und unter der Verantwortung des Präsidiums des Europäischen Konvents aktualisiert wurden.
Erläuterungen zur EU-Grundrechtscharta
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/...17:0035:DE:PDF
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention) und des Zusatzprotokolls. Sie haben gemäß Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen "Negativdefinitionen" auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
"Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
*c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen".
b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:
"*Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in
Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden*; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden ...“
(In Anlehnung an http://www.eu-vertrag-stoppen.de/rechtsstaat/recht.html)
Es wird auch mal Zeit, dass aus der Hessischen Verfassung die Todesstrafe gestrichen wird.
Aber die Regierung ist zu feige eine Volksabstimmung zu starten.
Art. 21 [Freiheitsstrafe; Todesstrafe]
(1) Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen und beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.
http://lawww.de/hlv/Aktuell/hv_text.htm#21
http://youtube.com/watch?v=vMLJi9efcFs
http://youtube.com/watch?v=Ud1cyJE5EPc
http://youtube.com/watch?v=FOGG_osOoVg
Da Bundesrecht Landesrecht bricht, ist das auch völlig egal.
Eine Volksabstimmung würde nur den rechtsextremen ala "Todesstrafe für Kinderschänder" in die Hände spielen.
If you open your mind too much, your brain will fall out.
Ist schon klar, aber das gehört da trotzdem nicht hin.
Ja das würden die dann schon ausnutzen, trotzdem bin ich für eine Volksabstimmung darüber (weil das auch nicht anders zu ändern geht.)
Aber das ist schon relativ egal, da hast du Recht.
Viel wichtiger fände ich es, wenn die Wahlberechtigten in Deutschland mal über eine Verfassung für dieses Land abstimmen können, das ist nämlich nie geschehen.
Die haben halt alle Angst vor den Wählern, aber ich eigentlich ehrlich gesagt auch.![]()
http://youtube.com/watch?v=vMLJi9efcFs
http://youtube.com/watch?v=Ud1cyJE5EPc
http://youtube.com/watch?v=FOGG_osOoVg
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