Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Plus verklagen?
Ich habe bei einem einkaufsmarkt eine Käsepizza schon öfter gekauft. auf der rückseite standen nie angaben zu möglichen fleischresten oder so.
nun habe ich sie wieder gekauft und ein riesen schinkenstück drauf entdeckt! ich habe mich schon bei dem markt beschwert per mail mal sehen was die dazu sagen.
meine frage: besteht die möglichkeit den markt zu verklagen? kennt jemand ähnliche fälle?
hm wäre eine Interessante Sache. Könntest ja klagen versuchen :)
derjoker
31.05.2006, 16:46
Wird schwierig werden. Da Du ja dadurch "keinen Schaden" genommen hast, so wird denke ich mal der Richter es begründen, wird die Klage wohl abgewiesen werden. Da die Pizza durch Massenfertigung hergestellt wurden ist, passieren solche Sachen immer mal wieder. Was Du auf jeden Fall einfordern kannst, ist Ersatz dafür. Anderseits, sind solche Fertiggerichte aus Massenproduktionen selten Tierfrei, auch wenn vegetarich drauf steht. Denn viele Zusatzstoffe stammen von Tieren, sind zwar chemisch komplett verändert worden, so dass sie nicht mehr deklariert werden müssen, aber die Herkunft bleibt halt tierisch.
Bevor ich Klage einreichen würde, würde ich erst mal den Verbraucherschutz fragen, was die dazu sagen. Es gibt ja auch kostenlose Rechtsberatung, kannst ja mal da nachfragen. Aber ich denke hier wirst Du kaum Chancen haben, insbesondere auch, weil die Konzerne sich gegen alle Eventuallitäten sehr gut abgesicherrt haben.
Ich habe bei einem einkaufsmarkt eine Käsepizza schon öfter gekauft. auf der rückseite standen nie angaben zu möglichen fleischresten oder so.
nun habe ich sie wieder gekauft und ein riesen schinkenstück drauf entdeckt! ich habe mich schon bei dem markt beschwert per mail mal sehen was die dazu sagen.
meine frage: besteht die möglichkeit den markt zu verklagen? kennt jemand ähnliche fälle?
Hm, hierbei handelt es sich sicher um einen "Produktionsfehler" bzw. eine "Verunreinigung" während der Herstellung, also um etwas das unabsichtlich passiert ist. Ich weiß nicht ob es in diesem Fall wirklich viel bringt den Hersteller der Pizza zu verklagen, gegen solche Probleme sind die wahrscheinlich rechtlich gut abgesichert, kommt ja öfters vor, leider.
[Den Vertreiber, also den Markt, kannst du dafür glaub ich gar nicht klagen, weil er für den Fehler ja nicht direkt verantwortlich ist].
Etwas anderes wäre es, wenn in einem Produkt herstellungsmäßig, also mit Absicht, Fleisch enthalten ist und dies nicht auf der Packung angegeben wird. Das wär ne Falschdeklaration, also Irreführung des Kunden und das ist in dem Ausmaß sicher nicht erlaubt.
Interessant könnt es dann sein, wenn auf der Packung "vegetarisch" oder "für Vegetarier geeignet" stehen würde. Dann könnt man sicher darüber streiten, ob ich als vegetarischer Kunde dann nicht auch das Recht habe, davon aus zu gehen, dass der gesamte Herstellungsproßes vegetarisch ist, also meine Ware keinen Kontakt zu nicht vegetarischen Produkten oder diese verarbeitende Maschienen hat.
Allerdings, wie gesagt, darüber ließe sich sicher streiten, da es sich ja nicht, wie z.B. bei Nüssen etc., um eine auch in Spuren möglicherweise schwere allergische Reaktionen hervorrufende Substanz handelt.
Wär ne interessante Frage für einen Juristen :p
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