India
24.10.2006, 09:28
Châtel-St Denis - Ein Tierhalter aus dem freiburgischen Châtel-St-Denis ist wegen Vernachlässigung und Misshandlung seines Viehs zu einem Monat Gefängnis bedingt verurteilt worden. (ht/sda)
Zudem darf der Landwirt während fünf Jahren kein Vieh mehr halten, wie die zuständige Untersuchungsrichterin mitteilte.
Der 56-jährige Mann muss nun seine zehn Kühe, sechs Kälber und ein Rind bis Mitte Dezember verkaufen. Tut er dies nicht, wird die Strafe fällig. Der Bauer war den Behörden bereits wegen früherer, ähnlicher Vorfälle bekannt.
Quelle (http://www.news.ch/Tierhalter+wegen+Misshandlung+seines+Viehs+verurte ilt/255654/detail.htm)
Warum nur bedingter Knast?!?! Für Vergehen am Tier sollten die gleichen Strafen wie für Menschen zur Anwendung kommen!!! Aber "wenigstens" erhält er für 5 Jahre ein Halteverbot - Seltenheit.
Zudem darf der Landwirt während fünf Jahren kein Vieh mehr halten, wie die zuständige Untersuchungsrichterin mitteilte.
Der 56-jährige Mann muss nun seine zehn Kühe, sechs Kälber und ein Rind bis Mitte Dezember verkaufen. Tut er dies nicht, wird die Strafe fällig. Der Bauer war den Behörden bereits wegen früherer, ähnlicher Vorfälle bekannt.
Quelle (http://www.news.ch/Tierhalter+wegen+Misshandlung+seines+Viehs+verurte ilt/255654/detail.htm)
Warum nur bedingter Knast?!?! Für Vergehen am Tier sollten die gleichen Strafen wie für Menschen zur Anwendung kommen!!! Aber "wenigstens" erhält er für 5 Jahre ein Halteverbot - Seltenheit.